Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Artlife GmbH (Artlife) mit ihren Geschäftspartnern (Kunden). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer i. S. d. BGB ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.

1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für die zeitweise Überlassung von Messeständen und der zugehörigen Ausstattung (Vertragsgegenstand) ohne Rücksicht darauf, ob die Messestände in Systembauweise oder als Einzelanfertigung gebaut wurden. Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung, auch für künftige Verträge, über die Überlassung von Messeständen und dazugehöriger Ausstattung mit demselben Kunden, ohne dass Artlife in jedem Einzelfall den Kunden darauf hinweisen müsste. Über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Artlife den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.

1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Artlife gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wie Artlife ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Das Zustimmungserfordernis ist unbedingte Voraussetzung, beispielsweise auch dann, wenn Artlife in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen erbringt.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben stets Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertragsschluss gegenüber Artlife abgibt (z. B. Fristsetzung zur Behebung von Mängeln, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

2. Angebot, Vertragsschluss

2.1 Alle Angebot von Artlife sind freibleibend und unverbindlich. Etwas anders gilt nur dann, wenn sie als ausdrücklich verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2 Die Bestellung eines konkret bezeichneten Messestands für eine bestimmte Veranstaltung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Artlife berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang anzunehmen.

2.3 Artlife kann die Annahme entweder in Textform (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder konkludent (z. B. Übergabe oder Rechnungstellung) erklären.

2.4 Artlife behält sich das Eigentum und/oder sämtliche Urheberrechte an allen von Artlife abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, – 2 – / 3 Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Die Regelungen zum Urheberrecht an sonstigen Rechten gemäß Ziff. 9 bleiben unberührt.

2.5 Angaben von Artlife zum Gegenstand der Leistung (z. B. Gewicht, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellung (z. B. Zeichnungen, Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine zugesicherte Eigenschaften, sondern Beschreibungen und Kennzeichnungen des Leistungsgegenstandes. Übliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften notwendig sind oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

3. Lieferzeit

Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung durch Artlife setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung des Kunden voraus. Dazu gehört der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, keine bauseitigen Behinderungen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Kunden. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig oder vollständig erfüllt, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

4. Übergabe

4.1 Artlife übergibt den Vertragsgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt oder so rechtzeitig, dass er zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht.

4.2 Der Übergabezeitpunkt (4.1) ist kein Garantieversprechen von Artlife. Artlife haftet nicht für die Unmöglichkeit oder für Verzögerungen der Übergabe, die durch höhere Gewalt oder sonstiges zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare und von Artlife nicht zu vertretende Ereignisse verursacht wurden.

4.3 Der Kunde ist mit der Übergabe verpflichtet, den Zustand und die Vollständigkeit des Vertragsgegenstandes zu überprüfen. Mengen- und Qualitätsabweichungen sind vom Kunden unverzüglich zu rügen. § 377 HGB gilt entsprechend.

4.4 Der Kunde kann die Übergabe wegen unwesentlicher Mängel nicht ablehnen.

4.5 Die Gefahr des zufälligen Verlustes oder der Beschädigung geht von Artlife auf den Kunden über, wenn der Vertragsgegenstand übergeben wurde. Die Gefahrtragung des Kunden endet mit der Rückgabe an Artlife.

5. Sicherheitsvorkehrungen, Verpflichtungen des Kunden

5.1 Kabinen und abschließbare Möbelstücke sind nicht einbruchsicher. Die Schließmechanismen dienen allein als Sichtschutz. Es wird daher die Bestellung einer Standardbewachung empfohlen. Es wird dem Kunden zudem empfohlen, sowohl den Vertragsgegenstand als auch die Ausstellungsstücke o. ä. gem. Ziff. 7. in geeigneter Weise zu versichern. Artlife haftet nicht für am Stand hinterlassene Gegenstände. – 3 – / 4

5.2 Werden vom Kunden Materialien oder Unterlagen zur Herstellung des Vertragsgegenstandes übergeben, so übernimmt der Kunde die Gewähr, dass auch durch die Herstellung und Lieferung von nach seinen Unterlagen ausgeführten Arbeiten Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Artlife ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zu Herstellung und Lieferung ausgehändigten Angaben und Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde verpflichtet sich, Artlife von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen oder sonstigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und für alle Schäden aufzukommen, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand pfleglich zu behandeln. Der Vertragsgegenstand darf nicht beklebt, benagelt, gestrichen oder in sonstiger Weise beschädigt werden. Der Umbau oder die Veränderung des Vertragsgegenstandes bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Artlife.

6.2 Verlust oder Beschädigung des Vertragsgegenstands oder Teile davon muss der Kunde unverzüglich Artlife mitteilen.

6.3 Das Vertragsverhältnis endet mit dem Ende der jeweiligen Veranstaltung (z. B. Messe) und der Abbau beginnt unmittelbar mit dem Ende, sofern nichts anders vereinbart ist. Am Stand hinterlassene Gegenstände werden ohne Wertersatz entsorgt.

6.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich nach Ende der Veranstaltung an Artlife zurückzugeben.

6.5 Dem Kunden obliegt die Obhut- und Aufsichtspflicht bzgl. des gesamten Vertragsgegenstands ab Übergabe bis nach Messeende. Der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs wird jeweils separat vereinbart. Verletzt der Kunde die Obhuts- und Aufsichtspflicht, hat er Artlife den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

6.6 Der Kunde hat alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Beschädigung oder Diebstahl des Vertragsgegenstandes von der Übergabe bis zur Rückgabe an Artlife zu verhindern.

6.7 Die Überlassung des Vertragsgegenstands an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Artlife zulässig.

7. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für Verlust oder Beschädigung des Vertragsgegenstandes gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde haftet für alle Verluste und Schäden am Vertragsgegenstand, die durch ihn, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Ausstellungsgegenstände und Einrichtung schuldhaft verursacht werden. Er leistet Ersatz für alle notwendigen Aufwendungen für Herstellung/Reparatur. Artlife empfiehlt dem Kunden, den Vertragsgegenstand gegen Verlust, Beschädigung, Vandalismus auf seine Kosten zu versichern.

8. Haftung von Artlife

8.1 Der Vertragsgegenstand oder Teile davon sind nicht zwingend Neuware. Das gilt insbesondere für Messestände in Systembauweise. Unerhebliche Gebrauchsspuren sind daher kein Mangel.

8.2 Soweit sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anders ergibt, haftet Artlife bei einer Verletzung von vertraglichen oder außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.3 Auf Schadensersatz haftet Artlife, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfach Fahrlässigkeit haftet Artlife nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen durfte). In diesem Fall ist die Haftung von Artlife jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen, eintretenden Schadens begrenzt.

8.4 Die Haftungsbeschränkung gem. Ziff. 8.3 gelten nicht, soweit Artlife einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie abgegeben oder eine Eigenschaft des Vertragsgegenstandes zugesichert hat. Dasselbe gilt für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

9. Urheberrechte

9.1 Die Entwurfsunterlagen, die Planungs-, Zeichnungs-, Fertigungs-, Montageunterlagen sowie das Design und die Konzeptbeschreibung bleiben geistiges Eigentum von Artlife. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung die Unterlagen zu vervielfältigen, selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Er ist auch nicht berechtigt, daraus Nachbauten zu erstellen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

9.2 Verstößt der Kunde gegen die in Ziff. 9.1 enthaltene Verpflichtung, hat er eine Vertragsstrafe i. H. v. 50% des zwischen den Parteien zu vereinbarten Entgelts für den betroffenen Vertragsgegenstand, mindestens aber EUR 10.000,- zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung bleiben unberührt.

9.3 Auch nach Zahlung des vereinbarten Entgelts verbleibt das Urheberrecht und die damit verbundenen Rechte an den in Ziff. 9.1 genannten Unterlagen und an dem hergestellten Werk bei Artlife.

9.4 Artlife ist berechtigt, kostenlos und ohne besondere Zustimmung des Kunden eigenes Bildmaterial der gelieferten Leistung sowie der überlassenen Messestände zu erstellen, zu veröffentlichen bzw. für Werbezwecke zu Kosten von Artlife zu nutzen. Der Kunde räumt Artlife insoweit ausschließlich, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränktes und unbegrenztes Nutzungs- und Verwertungsrecht für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten und Medien in Zusammenhang mit den gelieferten Leistungen sowie die Überlassung des Messestandes mithin betreffend des Vertragsgegenstandes ein. Dies umfasst auch das Recht zum Gebrauch des erstellten Bildnisses, gleich in welcher Anzahl und Form, zu werblichen oder nicht werblichen Zwecken.

10. Preise und Zahlungsbedingungen

10.1 Die in dem Angebot oder Preislisten ausgewiesenen Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, Nettopreise.

10.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Preise das Entgelt für die Überlassung des Vertragsgegenstands während der Veranstaltung, einschließlich der Kosten für den An- und Abtransport sowie für eine ggf. notwendige Montage oder Demontage.

10.3 Rechnungsbeträge sind innerhalb von 8 (in Worten: acht) Tagen ab Rechnungstellung, spätestens jedoch vor Übergabe des Messestandes ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Artlife.

10.4 Mit Ablauf der Zahlungsfrist gem. Ziff. 10.3 kommt der Kunde automatisch in Verzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzuges mit dem jeweils geltenden Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens behält sich Artlife ausdrücklich vor.

10.5 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als ein Anspruch rechtlich festgestellt oder unbestritten ist.

10.6 Artlife ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn Artlife nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind oder durch welche die Bezahlung der offenen Forderung gefährdet wird.

11. Stornierung, Rücktritt

11.1 Stornierung Der Kunde, der seine Bestellung storniert, ohne dass ihm ein Rücktrittsrecht zusteht, hat einen Aufwandsersatz i. H. v. 35% des Auftragswertes zzgl. Umsatzsteuer für Wagnis und Gewinn, als Vertragsstrafe zu zahlen. Darüber hinaus sind sämtliche Leistungen, die zum Zeitpunkt der Stornierung bereits produziert sind zu vergüten, ebenfalls zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer. Des Weiteren sind Artlife die Kosten zu erstatten, die dieser daraus entstehen, dass Artlife für den Auftrag bereits in Produktion gegebenen Leistungen stornieren muss (z.B. Kosten von Zulieferern), soweit hier Umsatzsteuer anfällt, ebenfalls zzgl. jeweils gesetzlicher Umsatzsteuer. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatz bleibt Artlife vorbehalten. Die Stornierung hat in Schriftform zu erfolgen.

11.2 Rücktritt Artlife ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde fällige Zahlungen, die er aufgrund dieses Vertrages zu leisten hat, nicht leistet und Artlife ihm eine Nachfrist von 5 Tagen zur Zahlung gesetzt hat. Artlife ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde eine sich aus dem Vertrag ergebende Pflicht zur Rücksicht auf Rechte, Rechtsgüter und im Interesse von Artlife verletzt und Artlife ein Festhalten an dem Vertrag nicht zumutbar ist.

12. Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

12.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen Artlife und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar folgenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Artlife in Hofheim. Artlife ist jedoch berechtigt, Klagen auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der geschlossenen Verträge ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden oder sollte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag sich eine Regelungslücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen

12.4 Bestimmungen nicht berührt werden.Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ergänzung mit dem jeweiligen Vertrag gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.